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Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

24.11.2023

Geflügelpest-Ausbruch in Dänemark mit Auswirkungen auf Nordfriesland

Am 22. November 2023 wurde in einer Fasanenhaltung in der Kommune Tondern ein Ausbruch von Geflügelpest (hochpathogene aviäre Influenza) amtlich festgestellt. Die dänischen Behörden haben die im EU-Tierseuchenrecht vorgesehenen Maßnahmen eingeleitet.

Dazu gehört die Bildung von Restriktionszonen um den Ausbruchsbetrieb. Die sogenannte Überwachungszone, bisher bekannt als Beobachtungsgebiet, trifft durch den vorgeschriebenen Zehn-Kilometer-Radius auch Gemeinden auf der deutschen Seite der Grenze.

Das Veterinäramt des Kreises Nordfriesland hat daher am 24. November in einer Allgemeinverfügung die Bildung einer Überwachungszone im Bereich Südtondern angeordnet. Betroffen sind die Gemeinde Aventoft, nördliche Teile der Gemeinden Humptrup, Neukirchen und Süderlügum, der gesamte Karrharder Koog sowie der nord-nordwestliche Teil der Gemeinde Ellhöft. Die Allgemeinverfügung samt einer Karte wurden im Internet unter www.nordfriesland.de/bekanntmachungen veröffentlicht.

Halter von Geflügel und gehaltenen Vögeln werden aufgerufen, ihre Tierhaltung, wenn nicht bereits geschehen, beim Veterinäramt anzuzeigen. Geflügel und gehaltene Vögel in dem betroffenen Gebiet sind unverzüglich aufzustallen. Die Tierhalter sind verpflichtet, Biosicherheitsmaßnahmen zu treffen.

Das Verbringen von Vögeln und Eiern aus einem oder in einen geflügelhaltenden Betrieb im Gebiet der Restriktionszone ist verboten. Weitere Anordnungspunkte sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen.

Das Geschehen in Dänemark sowie leicht steigende Fallzahlen in der nordfriesischen Wildvogelpopulation machen deutlich, dass die Gefahr eines Eintrags in Hausgeflügelbestände ernst genommen werden muss. Alle Geflügelhalter sollten daher zum Schutz ihrer Tiere den direkten und indirekten Kontakt zu Wildvögeln vermeiden. Insbesondere die Versorgung des Hausgeflügels mit Futter und Wasser sollte geschützt vor dem Zugriff von Wildvögeln erfolgen.

Weitere Maßnahmen zum Schutz der Hausgeflügelbestände können der Allgemeinverfügung des Landwirtschaftsministeriums zur Biosicherheit unter https://t1p.de/vz30d entnommen werden.

Geflügelhalter, die in ihrem Bestand vermehrte Todesfälle oder Symptome von Geflügelpest bemerken, sind verpflichtet, das Veterinäramt zu informieren.