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Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

13.12.2023

Bildungskarte ab Januar nicht mehr für Leistungen zur sozialen Teilhabe nutzbar

Ab dem 1. Januar 2024 ist die Bildungskarte des Kreises Nordfriesland nicht mehr zur Abbuchung von Mitgliedsbeiträgen durch Vereine nutzbar. Seit Jahren wird sie Eltern zur Verfügung gestellt, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz erhalten.

Die Bildungskarte hat das Format einer Scheckkarte. Legt ein Kind sie etwa im Sportverein vor, rechnet dieser den Mitgliedsbeitrag für den laufenden Monat direkt mit der Kreisverwaltung ab. So konnten auch Kinder von Eltern, die staatliche Unterstützungsleistungen beziehen, sich die Mitgliedschaft in einem Verein leisten.

Allerdings gab es Vereine, die diese Buchungsmöglichkeit nicht nutzen konnten oder wollten. Auch sie will der Kreis künftig einbeziehen, um den Kindern ein noch größeres Freizeitangebot zu ermöglichen. Deshalb wird er die Leistung zur »sozialen Teilhabe« – monatlich 15 Euro – ab Januar 2024 direkt an die Leistungsberechtigten auszahlen, also meistens an die Eltern. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Die 15 Euro pro Kind werden automatisch zusammen mit dem Regelbedarf überwiesen.

Das Geld ist für die Teilnahme an Gemeinschaftsaktivitäten gedacht. Beispiele sind der Kauf eines Geschenkes für einen Kindergeburtstag, ein Besuch im Schwimmbad oder eine Kinokarte. Es kann auch angespart werden, um etwa neue Sportschuhe oder die Teilnahme an einer Ferienfreizeit zu finanzieren.

Diese sogenannte Teilhabeleistung finanziert der Bund über das Bildungs und Teilhabepaket. Sein Ziel ist es, die Kinder und Jugendlichen in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und auch kulturelle Teilhabe zu ermöglichen. Gemeinsame Erlebnisse stehen im Vordergrund.

Die Sozialzentren sind verpflichtet, nicht belegte Ausgaben zurückzufordern. Deshalb müssen die Eltern Kassenbons oder sonstige Quittungen bei ihrem zuständigen Sachbearbeiter vorlegen.

Die anderen Leistungen auf der Bildungskarte, wie die Mittagsverpflegung in der Schule oder die eintägigen Schulausflüge, sind von der Änderung nicht betroffen. Sie werden weiterhin wie gewohnt über die Bildungskarte direkt zwischen den Schulen oder den anderen Leistungserbringern und dem Kreis Nordfriesland abgerechnet. Die bisherigen Leistungserbringer sind bereits informiert. Rückfragen betroffener Bürgerinnen und Bürger beantwortet ihr zuständiges Sozialzentrum.