Bestellung, Änderung der Aufgaben oder Abbestellung eines Strahlenschutzbeauftragten mitteilen
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Mitteilung unverzüglich bei der zuständigen Behörde abgeben.
Bei Rückfragen steht Ihnen das Infocenter gern zur Verfügung
Sie müssen die Mitteilung unverzüglich bei der zuständigen Behörde abgeben.