Hilfsnavigation

Webseite durchsuchen

Wie kann ich Ihnen helfen?
Foto: Hans-Martin Slopianka, Husum

Bei Rückfragen steht Ihnen das Infocenter gern zur Verfügung

Schulpsychologische Beratung

Leistungsbeschreibung

Der schulpsychologische Dienst unterstützt alle an Schule Beteiligten bei schulbezogenen Problemen. In Schleswig-Holstein gibt es in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt eine schulpsychologische Beratungsstelle.

Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen unterliegen als Berufspsychologen der Schweigepflicht  und sind ausschließlich beratend tätig. Alle potentiellen Klienten wenden sich direkt an die zuständige schulpsychologische Beratungsstelle. Die Inanspruchnahme des schulpsychologischen Dienstes erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind zur Neutralität und Unabhängigkeit verpflichtet und kooperieren bei Bedarf und unter Beachtung der Schweigepflicht sowie der datenschutzrechtlichen Vorgaben mit anderen Beratungsdiensten.

Folgende Tätigkeitsfelder gehören zum Aufgabenspektrum des schulpsychologischen Dienstes:

  • Schulpsychologische Beratung für alle am Schulleben Beteiligten,
  • Superversion und Coaching für in Schule Tätige,
  • Unterstützung in der Nachsorge von schulischen Krisenfällen,
  • Lehrkräftefortbildung und
  • Netzwerkarbeit.

Nähere Informationen finden Sie auch im Landesportal "Bildung Schleswig-Holstein".

An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige schulpsychologische Beratungsstelle; die Zuständigkeit ergibt sich aus der Schule, an der Sie tätig sind beziehungsweise die Ihr Sohn oder Ihre Tochter besucht.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Was sollte ich noch wissen?

Welche Gebühren fallen an?

Keine