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Schulbedarf

Zuschuss für die Anschaffung von Lernmaterialien

Sie erhalten automatisch zweimal pro Jahr einen Zuschuss für Schulbedarf, wie z. B. Hefte, Stifte, Taschenrechner und Schulranzen. Das Sozialzentrum überweist Ihnen dafür 58 Euro im Februar und 116 Euro zum Schuljahresbeginn im August.