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Wie kann ich Ihnen helfen?

Kultur, Sport, Freizeit

Es gibt 15 Euro pro Monat für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die den Eltern überwiesen werden.

Die Leistung kann verwendet werden für

  • Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit,
  • Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und 
  • die Teilnahme an Freizeiten.

Grundsätzlich ist eine Aufteilung des Betrages auf mehrere Angebote möglich.

Außerdem besteht die Möglichkeit die Leistung in einer Summe abzurechnen, um zum Beispiel an einer Freizeit teilnehmen zu können (Beispiel: Zeltlager).

Es können im Rahmen der zur Verfügung stehenden 15 Euro pro Monat – in begründeten Ausnahmefällen auch weitere tatsächliche Aufwendungen berücksichtigt werden, wenn sie im Zusammenhang mit der Teilnahme an den oben genannten Aktivitäten entstehen. Bitte sprechen Sie bei Bedarf Ihren Ansprechpartner im Sozialzentrum darauf an.