Abteilung Integration

Die Abteilung Integration nimmt Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) war. Die Aufgaben liegen hier im Besonderen im SGB II in Verbindung mit dem SGB III. Hierbei stehen die verschiedenen Instrumente der Arbeitsmarktintegration im Vordergrund (aktive Leistungen).

Fördermöglichkeiten des SGB II in Verbindung mit dem SGB III