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Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

13.07.2016

Kreis stellt neue Landschaftsschutzgebiete einstweilig sicher

Am 13. Juli 2016 hat der Kreis Nordfriesland in seinem Amtsblatt vier Verordnungen veröffentlicht. Dadurch dürfen in den Landschaftsräumen »Wiedingharder- und Gotteskoog«, »Geest- und Marschlandschaften der Soholmer Au«, »Geest- und Marschlandschaften der Arlau« sowie »Ostenfeld-Schwabstedter Geest mit vorgelagerter Marsch« in den nächsten zwei Jahren keine Windkraftanlagen errichtet werden.

»Wir wollen vier neue Landschaftsschutzgebiete ausweisen, um diese Räume dauerhaft frei von Windkraftanlagen zu halten. Weil das erforderliche Verfahren viel Zeit in Anspruch nimmt, haben wir jetzt erst einmal die sogenannte einstweilige Sicherstellung vollzogen. Nach den Sommerferien werden wir den Erlass endgültiger Schutzgebietsverordnungen vorbereiten«, kündigt Landrat Dieter Harrsen an.

Die Verordnungen werden den Schutz des Landschaftsbildes und seiner kulturhistorischen Merkmale in den Mittelpunkt stellen, um die Errichtung von Windkraftanlagen zu verhindern.

Mehr Lob als Kritik

Nachdem der Kreis die Entwürfe der jetzt in Kraft getretenen Verordnungen veröffentlicht hatte, gingen rund 20 schriftliche und mündliche Stellungnahmen ein. »Es gab deutlich mehr Lob als Kritik. Auch aus vielen Gesprächen wissen wir, dass der Schutz des Landschaftsbildes bei sehr vielen Menschen in Nordfriesland eine hohe Priorität genießt «, freut sich Harrsen. Die Verwaltung wird jede Einsendung schriftlich beantworten

Es geht ausschließlich um Windkraftanlagen

Aufgrund der Stellungnahmen hat die Verwaltung ihre Verordnungsentwürfe noch exakter am Schutzziel des Landschaftsbildes ausgerichtet. Die Entwürfe enthielten einige Wiederholungen von Regelungen des Landesnaturschutzgesetzes und anderer Gesetze, die ohnehin gelten – ganz unabhängig von den Kreis-Verordnungen.

»Diese Doppelungen haben wir gestrichen, um unmissverständlich deutlich zu machen, dass sich für die landwirtschaftliche Bodennutzung und die Wasserwirtschaft nichts ändert. Landwirte müssen also nicht befürchten, dass unsere Verordnungen etwa den Bau neuer Ställe erschweren könnten«, berichtet der Landrat.

Verwaltung bereitet umfangreiches Verfahren vor

Das nach den Ferien beginnende Verfahren zur Vorbereitung der endgültigen Landschaftsschutzgebiets-Verordnungen beginnt mit einer offiziellen Anhörung der Träger öffentlicher Belange, darunter Gemeinden und Verbände. Alle Stellungnahmen muss die Kreisverwaltung gründlich abwägen und ihre jeweilige Entscheidung detailliert begründen. Spätestens im Frühjahr 2018 sollen die endgültigen Verordnungen dann in Kraft treten.